Satzung

 Vereinssatzung über den gemeinnützigen eingetragenen Verein 

„Koblenzer Kunstverein e.V.“

§ 1 Name und Sitz

 Der Verein führt den Namen „Koblenzer Kunstverein“  e.V.

 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 Der Sitz des Vereins ist Koblenz.

§ 2 Zweck des Vereins   

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Bildenden Kunst und Pflege der Kunst- und Kulturgeschichte. 

Der Verein veranstaltet Ausstellungen und im Sinne eines Gesamtkunstwerkes hierzu passendes Schauspiel, Vorträge, Tanz-,  Musik- und Literaturbeiträge.

Er gibt Veröffentlichungen heraus wie z.B. Kataloge und führt alle ihm zu Erreichung des Vereinszweckes geeignet erscheinende Maßnahmen durch.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 

Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.Dezember 2022.

§ 5  Mitgliedschaft

  1. Mitglied im Verein kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
  2. Über einen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch Aushändigung einer Mitgliedskarte bestätigt.
  3. Die Mitgliedschaft endet, gerichtet an den Vorstand, endet mit der  schriftlichen Austrittserklärung zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod eines Mitglieds. Ein Mitglied kann von der Vereinszugehörigkeit durch  den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es in   erheblichem Maße gegen Vereinsinteressen verstoßen hat.

§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind:

Der Vorstand

Die Mitgliederversammlung

§7 Der Vorstand     

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.

Der Vorstand wird von den Mitgliedern des Vereins auf 3 Jahre gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsperiode aus.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1.Vorsitzenden

unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen mittels Brief einzuberufen. Dabei hat der Vorstand die festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Die Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr

b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung

c) Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages

Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse das erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder unter Nennung des Zwecks dies schriftlich fordert.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1.Januar eines Jahres im Voraus fällig. Die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Näheres regelt die Beitragsordnung, welche durch die Mitgliederversammlung erlassen wird.

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall von Vereinsvermögen

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisher steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Koblenz, die es für die Förderung der Künste in der Stadt zu verwenden hat.

Koblenz, 2. Juni 2022

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